Freitag, 19. Dezember 2008

Zehn Bewerbungen pro Monat

Jobcenter sind dazu berechtigt, in Eingliederungsvereinbarungen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zehn Bewerbungenpro Monat zu verlangen. Das hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.
Einem Arbeitlosen war das ALG II um 30 Prozent und um 60 Prozent gekürzt worden, weil er die erforderliche Anzahl an Bewerbungen nicht vorlegen konnte. Seinen Einwand, er habe kein passendes Stellenangebot gefunden, ließen dieRichter nicht gelten.
(Az: S 18 AS 3697/08 ER)
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